| Wenn Sie Ihr Filmprojekt fördern lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Infomationen und Unterlagen für eine Antragsstellung. |
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung? Bitte lesen Sie zuerst in den Kuratorium junger deutscher Film, Schloß Biebrich, Rheingaustraße 140 65203 Wiesbaden im Kinderfilmbereich an: Bundesarchiv/Filmarchiv |
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Antragsformulare Bitte beachten: Formale Änderungen beim Antragsverfahren Ab sofort können unsere Antragsformulare für den Kinderfilm sowie für den Talentfilm auf unserer Homepage online ausgefüllt werden. Bitte drucken Sie sodann die Anträge 15 (für Kinderfilm) bzw. 10-fach (für Talentfilm) aus, unterschreiben Sie diese und reichen Sie sie zusammen mit den anderen Unterlagen ein. Des weiteren stellen wir für die Anträge im Talentbereich für jede Förderungsart einen sogenannten "Laufzettel" zur Verfügung, der ebenfalls online ausgefüllt und 10-fach mit den anderen Unterlagen eingereicht werden muss. * Um ein PDF anzeigen und ausfüllen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader 9. |
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Aufgaben des Kuratoriums Das Kuratorium junger deutscher Film hat sich im Jahre 1998 erfolgreich neu positioniert: Beibehalten, aber zugleich auch gestärkt, wurden die beiden Schwerpunkte der Fördertätigkeit: Der Talentfilm und der Kinderfilm. In beiden Sektoren fördert das Kuratorium auf folgenden Stufen: Verleih- und Vertriebsförderung findet beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Der Auswahlausschuss ist mit sieben Vertretern wichtiger Länderförderungen besetzt, wodurch eine effektive Vernetzung des Kuratoriums mit den anderen Länderförderungen gewährleistet wird. Antragsberechtigte sind: Der Antragsteller und der Regisseur müssen ihren Sitz, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Tätigkeitsmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Autoren oder Regisseure, deren Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist, können grundsätzlich keine Förderung erhalten. Sie müssen erkennen lassen, dass die zu fördernde Maßnahme Bestandteil ihrer filmischen Berufsausübung ist. Wer vom Kuratorium Förderung erhalten hat, ist verpflichtet, darauf im Vor- und Abspann des Filmes hinzuweisen. Bedingungen für eine Förderung sind, dass das Projekt Das Kuratorium fördert Mittel werden gewährt als bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen, die unter folgenden Voraussetzungen zurückzuzahlen sind: Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2% als Deckungsbeitrag für seine Verwaltungskosten ein. Das Kuratorium fördert im Talentfilmbereich Im Kinderfilmbereich gelten diese Einschränkungen nicht. Die möglichen Fördersummen betragen (Details siehe Richtlinien): |
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Einreichtermine, Sitzungstermine 2010 WICHTIG !!! Die Antragsunterlagen müssen spätestens am Einreichtermin in der Geschäftsstelle vorliegen. (Es gilt NICHT das Datum des Poststempels) In 2010 finden folgende Einreich- und Sitzungstermine statt: 1. Halbjahr Der 11.02.2010 ist Einreichtermin nur für die Produktionsförderung Kinderfilm (BKM). Für Talentfilm und Drehbuch- sowie Projektentwicklungsförderung Kinderfilm (Kuratorium) entfällt der erste Termin. Sitzungstermin des Auswahlausschusses für Produktionsförderung Kinderfilm ist der 24.04.2010. 2. Halbjahr Einreichtermin ist der 08.09.2010. Er gilt für beide Bereiche: Talentfilm und Kinderfilm Sitzungstermine sind der 25. und 26.11.2010 |
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Nach Projektende Wir würden Sie bitten, nach Beendigung Ihres Projektes uns die vollständigen Produktions-Informationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie uns dazu bitte folgendes Wenn Ihr Film vom Kuratorium gefördert wurde, können Sie sich hier das |
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