Wenn Sie Ihr Filmprojekt fördern lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Infomationen und Unterlagen für eine Antragsstellung.
Antrag stellen

Richtlinien (PDF)
Aufgaben des Kuratoriums
Bedingungen für eine Förderung

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Antragsformulare
Termine

Nach Projektende


Links zu weiteren Fördereinrichtungen





Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

Bitte lesen Sie zuerst in den Richtlinien nach, ob Ihr Filmprojekt sämtliche Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Senden Sie dann das entsprechende
Antragsformular zum ausgeschriebenen Einreichtermin im Talentfilmbereich mit Laufzettel an folgende Adresse:

Kuratorium junger deutscher Film,
Schloß Biebrich,
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden


im Kinderfilmbereich an:

Bundesarchiv/Filmarchiv
Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz




Antragsformulare

Bitte beachten: Formale Änderungen beim Antragsverfahren

Ab sofort können unsere Antragsformulare für den Kinderfilm sowie für den Talentfilm auf unserer Homepage online ausgefüllt werden.
Bitte drucken Sie sodann die Anträge 15 (für Kinderfilm) bzw.
10-fach (für Talentfilm) aus, unterschreiben Sie diese und reichen Sie sie zusammen mit den anderen Unterlagen ein.

Antrag Kinderfilm
Antrag Talentförderung


Des weiteren stellen wir für die Anträge im Talentbereich für jede Förderungsart einen sogenannten "Laufzettel" zur Verfügung, der ebenfalls online ausgefüllt und 10-fach mit den anderen Unterlagen eingereicht werden muss.

Produktion/Kurzfilm
Produktion/Langfilm
Produktion/DOKFILM
Projektentwicklung
Drehbuch

* Um ein PDF anzeigen und ausfüllen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader 9.


Richtlinien

Formular: Verwertungserlöse






Aufgaben des Kuratoriums

Das Kuratorium junger deutscher Film hat sich im Jahre 1998 erfolgreich neu positioniert:

Beibehalten, aber zugleich auch gestärkt, wurden die beiden Schwerpunkte der Fördertätigkeit: Der Talentfilm und der Kinderfilm. In beiden Sektoren fördert das Kuratorium auf folgenden Stufen:

Drehbuch
Projektentwicklung
Produktion

Verleih- und Vertriebsförderung findet beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt.

In beiden Förderbereichen arbeitet das Kuratorium mit einer dramaturgischen und organisatorischen Betreuung der Projekte. Gabriele Brunnenmeyer betreut den Talentfilm, Beate Völcker den Sektor Kinderfilm.

In der Drehbuchförderung können nur Projekte gefördert werden, die einen Kinofilm erwarten lassen.

In der Produktionsförderung versteht sich das Kuratorium in erster Linie als Anschubförderung, die dem Projekt den Zugang zu anderen Förderein-richtungen erleichtern soll.

Der Auswahlausschuss ist mit sieben Vertretern wichtiger Länderförderungen besetzt, wodurch eine effektive Vernetzung des Kuratoriums mit den anderen Länderförderungen gewährleistet wird.

Seit Anfang 2005 hat es die Förderung des Kinderfilms in die Hände eines gemeinsamen Gremiums mit des Bundesministers für Kultur und Medien (BKM) gelegt, das über Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung sowie über die Produktionsförderung beschließt. Kuratorium und BKM teilen sich hierbei die Aufgaben so, dass die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung mit den Mitteln des Kuratoriums durchgeführt wird (jährlich ca. € 200.000), die Produktionsförderung mit denjenigen des BKM (jährlich ca. € 1,0 Mio.). Das Gremium hat am 20.04.2005 erstmals getagt.

Antragsberechtigte sind:
Im Falle von Drehbuchförderung: der Autor/die Autorin
Im Falle von Projektentwicklungsförderung: der/die Produzent/in
Im Falle von Produktionsförderung: der/die Produzent/in

Der Antragsteller und der Regisseur müssen ihren Sitz, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Tätigkeitsmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Autoren oder Regisseure, deren Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist, können grundsätzlich keine Förderung erhalten. Sie müssen erkennen lassen, dass die zu fördernde Maßnahme Bestandteil ihrer filmischen Berufsausübung ist.

Wer vom Kuratorium Förderung erhalten hat, ist verpflichtet, darauf im Vor- und Abspann des Filmes hinzuweisen.



Bedingungen für eine Förderung
sind, dass das Projekt

einen Film von besonderer künstlerischer Qualität sowie
eine Auswertung im Kino erwarten lässt, und
bei Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Das Kuratorium fördert
Langfilme ebenso wie Kurzfilme,
fiktionale ebenso wie Dokumentarfilme.

Mittel werden gewährt als bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen, die unter folgenden Voraussetzungen zurückzuzahlen sind:

im Falle der Drehbuchförderung: bei Realisierung des Stoffes
im Falle der Projektentwicklungsförderung: bei Realisierung des Projekts
im Falle der Produktionsförderung (Talent): aus den Erträgen nach Recoupment (Näheres siehe Richtlinien)

Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2% als Deckungsbeitrag für seine Verwaltungskosten ein.

Das Kuratorium fördert im Talentfilmbereich
grundsätzlich nur den ersten und zweiten Langfilm, ausnahmsweise auch den dritten Film, wenn es sich dabei um das erste Langfilm-Projekt des/der Regisseurs/Regisseurin handelt,
grundsätzlich nur Filme mit einem Budget unter € 1,5 Mio. (Low-Budget).

Im Kinderfilmbereich gelten diese Einschränkungen nicht.

Die möglichen Fördersummen betragen (Details siehe Richtlinien):

bei Drehbuchförderung (Talentfilm): bis zu € 15.000
bei Drehbuchförderung (Kinderfilm): bis zu € 30.000
bei Projektentwicklungsförderung: bis zu € 50.000
bei Produktionsförderung (Talentfilm): bis zu € 50.000
bei Produktionsförderung (Kinderfilm/BKM): bis zu € 250.000




Einreichtermine, Sitzungstermine 2010

WICHTIG !!! Die Antragsunterlagen müssen spätestens am Einreichtermin in der Geschäftsstelle vorliegen. (Es gilt NICHT das Datum des Poststempels)

In 2010 finden folgende Einreich- und Sitzungstermine statt:

1. Halbjahr

Der 11.02.2010 ist Einreichtermin nur für die Produktionsförderung
Kinderfilm (BKM).
Für Talentfilm und Drehbuch- sowie Projektentwicklungsförderung
Kinderfilm (Kuratorium) entfällt der erste Termin.
Sitzungstermin des Auswahlausschusses für Produktionsförderung
Kinderfilm ist der 24.04.2010.

2. Halbjahr

Einreichtermin ist der 08.09.2010. Er gilt für beide Bereiche:
Talentfilm und Kinderfilm
Sitzungstermine sind der 25. und 26.11.2010






Nach Projektende

Wir würden Sie bitten, nach Beendigung Ihres Projektes uns die vollständigen Produktions-Informationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie uns dazu bitte folgendes
Formular ausgefüllt mit einem Still Ihres Films per E-mail.

Wenn Ihr Film vom Kuratorium gefördert wurde, können Sie sich hier das
Logo des Kuratoriums für Ihren Abspann herunterladen.