| Wenn Sie Ihr Filmprojekt fördern lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Infomationen und Unterlagen für eine Antragsstellung. ACHTUNG: Richtlinienänderung im Drehbuchbereich Talentfilm Mit Wirkung zum 01.08.2011 hat das Kuratorium junger deutscher Film seine Richtlinien in einem wichtigen Punkt geändert: Wer Drehbuchförderung im Bereich Talentfilm beantragt, muss nunmehr bei Antragstellung die ernsthafte Absichtserklärung eines Produzenten nachweisen, der bereit ist, die Drehbuchentwicklung zu begleiten. Ohne Einbindung eines Produzenten gibt es also fortan auch beim Kuratorium keine Drehbuchförderung mehr (siehe Ziffer 3.2 der NEWS: Lieber Antragsteller, leider ist beim Einstellen der Richtlinien auf unserer Homepage ein Fehler unbemerkt geblieben: Ziffer 3.4 (Drehbuchförderung) hat folgenen Wortlaut: 3.4 Die Höhe des Darlehens beträgt für Talentfilme € 15.000, für Kinderfilme maximal € 30.000. |
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Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung? Bitte lesen Sie zuerst in den Kuratorium junger deutscher Film, Schloß Biebrich, Rheingaustraße 140 65203 Wiesbaden im Kinderfilmbereich an: Bundesarchiv/Filmarchiv |
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Antragsformulare Des weiteren stellen wir für die Anträge im Talentbereich für jede Förderungsart einen sogenannten "Laufzettel" zur Verfügung, der ebenfalls online ausgefüllt und 10-fach mit den anderen Unterlagen eingereicht werden muss. * Um ein PDF anzeigen und ausfüllen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader 9. !!! > ACHTUNG: Richtlinienänderung im Drehbuchbereich Talentfilm !!! |
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Aufgaben des Kuratoriums Das Kuratorium junger deutscher Film hat sich im Jahre 1998 erfolgreich neu positioniert: Beibehalten, aber zugleich auch gestärkt, wurden die beiden Schwerpunkte der Fördertätigkeit: Der Talentfilm und der Kinderfilm. In beiden Sektoren fördert das Kuratorium auf folgenden Stufen: Verleih- und Vertriebsförderung findet beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Der Auswahlausschuss ist mit sieben Vertretern wichtiger Länderförderungen besetzt, wodurch eine effektive Vernetzung des Kuratoriums mit den anderen Länderförderungen gewährleistet wird. Antragsberechtigte sind: Der Antragsteller und der Regisseur müssen ihren Sitz, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Tätigkeitsmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Autoren oder Regisseure, deren Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist, können grundsätzlich keine Förderung erhalten. Sie müssen erkennen lassen, dass die zu fördernde Maßnahme Bestandteil ihrer filmischen Berufsausübung ist. Wer vom Kuratorium Förderung erhalten hat, ist verpflichtet, darauf im Vor- und Abspann des Filmes hinzuweisen. Bedingungen für eine Förderung sind, dass das Projekt Das Kuratorium fördert Mittel werden gewährt als bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen, die unter folgenden Voraussetzungen zurückzuzahlen sind: ---Recoupment (Näheres siehe Richtlinien) Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2% als Deckungsbeitrag für seine Verwaltungskosten ein. Das Kuratorium fördert im Talentfilmbereich ---den dritten Film, wenn es sich dabei um das erste Langfilm-Projekt des/der ---Regisseurs/Regisseurin handelt, Im Kinderfilmbereich gelten diese Einschränkungen nicht. Die möglichen Fördersummen betragen: |
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Einreichtermine, Sitzungstermine 2012 Die Einreichtermine für beide Förderbereiche, Talent- und Kinderfilm, werden im Februar und September 2012 sein. WICHTIG !!! Die Antragsunterlagen müssen spätestens am Einreichtermin für den Talentfilmbereich in der Geschäftsstelle, für den Kinderfilmbereich im Bundesarchiv, vorliegen. Nächster Einreichtermin für beide Förderbereiche, Talent- und Kinderfilm, ist der 21. Februar 2012. Sitzungstermine sind voraussichtlich der 02. und 03. Mai 2012. |
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Nach Projektende Wir würden Sie bitten, nach Beendigung Ihres Projektes uns die vollständigen Produktions-Informationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie uns dazu bitte folgendes Wenn Ihr Film vom Kuratorium gefördert wurde, können Sie sich hier das |
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