Das Kuratorium entstand im Zuge der Aufbruchstimmung nach dem sogenannten "Oberhausener Manifest". Eine Gruppe junger Regisseure erklärte dabei 1962 "Papas Kino" für "tot" und forderte neue Inhalte und Darstellungsweisen für den Film. ABSCHIED VON GESTERN, das Kinodebüt von Alexander Kluge, war 1965 der erste Film, den das Kuratorium förderte. Dieser Gründungstradition fühlt sich das Kuratorium bis heute verpflichtet.
1982 wurde der eingetragene Verein in eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung vom 18. Mai 1982, in der sich die Länder verpflichtet haben, die Stiftung gemeinsam zu finanzieren. 1992 sind die fünf neuen Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung beigetreten.
1998 nahm die Stiftung nach einer anderthalbjährigen Umstrukturierungsphase die aktive Förderarbeit wieder auf. Das neue Konzept setzt deutliche Schwerpunkte auf die Förderung des Talentfilms und des Kinderfilms. Dank einer intensivierten Beratung und Projektbetreuung durch zwei Projektbetreuerinnen ist das Kuratorium seither in der Lage, dem einzelnen, ihm anvertrauten Filmprojekt eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und eine sinnvolle Verwendung der Fördergelder sicherzustellen.
2015 konnte das Kuratorium auf 50 Jahre Filmförderung zurückblicken. Im Rahmen einer bundesweiten Kinotour mit rund 150 Vorstellungen in 21 Kinos präsentierte das Kuratorium Filme aus fünf Jahrzehnten Fördergeschichte. So kehrten sowohl Klassiker der deutschen Filmgeschichte als auch Kinohighlights der letzten Jahre zurück auf die Leinwand – und zum Publikum. Eine Rückschau, aber auch eine Feier des Kinos als Ort der Begegnung und des künstlerischen Experiments.