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Das Kuratorium junger deutscher Film ist die älteste und die einzige von den Ländern gemeinsam getragene Filmförderinstitution. Zu den Förderbereichen gehören Talent-/Nachwuchsfilme.

Für Vielfalt in der deutschen Filmkultur:
Förderung von Talent-/Nachwuchsfilmen

Satzungsgemäße Aufgabe des Kuratoriums ist es, den filmkünstlerischen Nachwuchs zu fördern, zur künstlerischen Entwicklung des deutschen Films beizutragen und diese anzuregen. Einige der bedeutendsten deutschen Filmemacher*innen gehören zu den Geförderten des Kuratoriums – unter ihnen Feo Aladag, Detlev Buck, Werner Herzog, Alexander Kluge, Sandra Nettelbeck, Ulrike Ottinger, Edgar Reitz, Ula Stöckl, Tom Tykwer, Wim Wenders u.v.m.

Auch in der letzten Zeit sind mit Hilfe der Fördermittel des Kuratoriums viele bemerkenswerte Filme entstanden. Dazu zählen etwa Talentfilme von Philipp Leinemann, Michaela Kezele oder Marcus H. Rosenmüller sowie Kinderfilme von Arend Agthe, Veit Helmer oder Norbert Lechner, um nur einige Namen zu nennen.

Jährlich gehen ca. 400 Förderanträge ein, über die die Auswahlausschüsse entscheiden. Nach einer positiven Förderentscheidung werden die Projekte intensiv betreut und dramaturgisch begleitet. Die Förderung des Kuratoriums gilt als Gütesiegel.

 

Die beständig steigende Zahl von Förderanträgen zeigt die bleibende Bedeutung und Notwendigkeit einer länderübergreifenden, standortunabhängigen kulturellen Filmförderung, wie sie das Kuratorium gewährleistet.

Historie

60 Jahre Kuratorium junger deutscher Film

Das Kuratorium entstand im Zuge der Aufbruchstimmung nach dem sogenannten "Oberhausener Manifest". Eine Gruppe junger Regisseure erklärte dabei 1962 "Papas Kino" für "tot" und forderte neue Inhalte und Darstellungsweisen für den Film. ABSCHIED VON GESTERN, das Kinodebüt von Alexander Kluge, war 1965 der erste Film, den das Kuratorium förderte. Dieser Gründungstradition fühlt sich das Kuratorium bis heute verpflichtet.

1982 wurde der eingetragene Verein in eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung vom 18. Mai 1982, in der sich die Länder verpflichtet haben, die Stiftung gemeinsam zu finanzieren. 1992 sind die fünf neuen Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung beigetreten.

1998 nahm die Stiftung nach einer anderthalbjährigen Umstrukturierungsphase die aktive Förderarbeit wieder auf. Das neue Konzept setzt deutliche Schwerpunkte auf die Förderung des Talentfilms und des Kinderfilms. Dank einer intensivierten Beratung und Projektbetreuung durch Dramaturginnen ist das Kuratorium seither in der Lage, dem einzelnen, ihm anvertrauten Filmprojekt eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und eine sinnvolle Verwendung der Fördergelder sicherzustellen.

Im Rahmen der zum 1. Januar 2026 gestarteten Kooperation zwischen der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Verantwortung für die Talentfilmförderung vollständig auf das Kuratorium übergegangen. Damit wurde die von allen Bundesländern getragene Stiftung zur zentralen Institution der Förderung von Talentfilmen in Deutschland. Das KjdF ist nunmehr mit einem Budget von über neun Millionen Euro ausgestattet.

"Die Fördermaßnahmen des Kuratoriums sind bis heute einmalig, da sie speziell darauf abgestimmt sind, junge Talente zu fördern und den Nachwuchs des Autorenkinos zu stärken."

*Edgar Reitz

"Dass sich das Kuratorium konsequent auf den Nachwuchs und die Innovation konzentriert hat, macht diese Förderung gegenüber allen anderen Förderungen einzigartig. Ich wünsche allen jungen Filmemachern die Freiheiten, die wir mit der Installierung des Kuratoriums für einige Zeit hatten."

*Alexander Kluge

Organe & Team

Christina Bentlage
geschäftsführende Direktorin
Berit Petersen
(Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle)
Sandra C. Maschke
(Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle)
Christina Bentlage
Alfred Holighaus
zuständig für den Bereich Talentfilm
Dr. Astrid Plenk
zuständig für den Bereich Kinderfilm

TALENTFILM - Dokumentarfilm

Cornelia Klauß

TALENTFILM - Spielfilm

Sonja Zimmerschitt

TALENTFILM - Drehbuch

Françoise von Roy

KINDERFILM

Annette Friedmann

TALENTFILM - Dokumentarfilm

Cornelia Klauß
Prof. Dr. Andreas Schreitmüller
Vorsitzender
Honorarprofessor für Medienwissenschaften
Christoph Schweitzer
Stellvertretender Vorsitzender
Thüringer Staatskanzlei
Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt
Prof. Bettina Reitz
Präsidentin der Hochschule für Fernsehen und Film München a.D.
Thomas Smaga
Hessisches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden
Annika Herbel
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 5, 55116 Mainz
David von Galen
Staatskanzlei des Landes NRW, Referat für Medienwirtschaft
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Nina Dreier
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Referatsleiterin Film, Fotografie, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
[demnächst hier an dieser Stelle]