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Im Zuge der Reform der Filmförderung des Bundes wird eine Produktionsförderung für Talentfilm durch den Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geschaffen. Dieses neue Förderinstrument wird beim Kuratorium junger deutscher Film verortet. Hierfür wird es neue Förderrichtlinien und Antragsmodalitäten geben.

Diese Maßnahme kann erst mit Inkrafttreten eines Bundeshaushaltes für das Jahr 2025 starten. Anträge für die Produktionsförderung von Talentfilmen (programmfüllender Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilm; Kurzfilm) können übergangsweise bis zum Ende der vorläufigen Haushaltsführung bei der FFA gestellt werden, die zum 1. Januar 2025 die vollständige Durchführung der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes im Zuge der Auftragsverwaltung übernommen hat. Die Höhe der zu vergebenden Fördermittel richtet sich vorerst nach der vorläufigen Haushaltsführung.

Da sich haushaltsbedingt der Start der Talentförderung beim Kuratorium junger deutscher Film leider verzögern wird, können weiterhin Anträge für die Förderung von Talentfilmen übergangsweise für die diesjährigen Jurysitzungen der jurybasierten kulturellen Filmförderung der FFA gestellt werden.

Zur Übersicht der neuen Einreichfristen und Sitzungstermine der FFA

Die Kooperation zwischen BKM und Kuratorium junger deutscher Film im Förderbereich Kinderfilm wird ab 2025 nicht fortgeführt. Kinderfilmprojekte sind im Rahmen der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes bei der FFA antragsberechtigt. Bis zum Ende der vorläufigen Haushaltsführung ist eine Antragstellung im Bereich Produktion möglich. Welche Fördermöglichkeiten das Kuratorium im Bereich Kinderfilm in Zukunft durchführen wird, befindet sich derzeit noch in Klärung. Sobald wie möglich werden hier weitere Informationen veröffentlicht.

(Stand: 09.07.2025)

 

Antragsberechtigt sind Autor:innen der Stoffe, Einzelpersonen und Teams/Kollektive. Es muss sich um das erste bis dritte Projekt der Antragstellenden in dieser Funktion handeln.

Gegenstand der Förderung sind alle Genres. 

Im Talentfilm fördert das Kuratorium folgende Projektstufen:

  • Stoffentwicklung (Einreichtermin 12. Juni 2025)
  • Projektentwicklung (TBA; im 3. Quartal 2025)
  • Produktion (TBA; im 3. Quartal 2025)

Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.

Geförderte Talentfilm-Projekte werden dramaturgisch und organisatorisch betreut. Die Projektbetreuung wird als geldwerte Leistung vergeben und ist zentraler Bestandteil der Förderung.

Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:

  • bei Stoffentwicklung: bis zu 25.000 €

Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2 % als Verwaltungskosten ein.

Downloads - Talentfilmförderung

Merkblatt, FAQ und Kalkulationsschema zum Antrag Stipendium Stoffentwicklung.