Im Rahmen der zum 1. Januar 2026 gestarteten Kooperation zwischen der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Verantwortung für die Talentfilmförderung vollständig auf das Kuratorium übergegangen. Damit wurde die von allen Bundesländern getragene Stiftung zur zentralen Institution der Förderung von Talentfilmen in Deutschland. Das Kuratorium ist nunmehr mit einem Budget von über neun Millionen Euro ausgestattet.
(Stand: 22.01.2026)
Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.
Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen: