Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.
Geförderte Talentfilm-Projekte werden dramaturgisch und organisatorisch betreut. Die Projektbetreuung wird als geldwerte Leistung vergeben und ist zentraler Bestandteil der Förderung.
Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:
Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2 % als Verwaltungskosten ein.