Wenn Sie Ihr Filmprojekt fördern lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen für eine Antragstellung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter info@kjdf.org oder +49 (0)611 602 312.
Antragsberechtigt sind Autor:innen der Stoffe, Einzelpersonen und Teams/Kollektive. Es muss sich um das erste bis dritte Projekt der Antragstellenden in dieser Funktion handeln.
Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.
Geförderte Talentfilm-Projekte werden dramaturgisch und organisatorisch betreut. Die Projektbetreuung wird als geldwerte Leistung vergeben und ist zentraler Bestandteil der Förderung.
Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:
Das Kuratorium behält von allen zugesprochenen Fördersummen 2% als Verwaltungskosten ein.