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Im Rahmen der zum 1. Januar 2026 gestarteten Kooperation zwischen der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Verantwortung für die Talentfilmförderung vollständig auf das Kuratorium übergegangen. Damit wurde die von allen Bundesländern getragene Stiftung zur zentralen Institution der Förderung von Talentfilmen in Deutschland. Das Kuratorium ist nunmehr mit einem Budget von über neun Millionen Euro ausgestattet.

(Stand: 22.01.2026)

 

Gegenstand der Förderung sind alle Genres. 

Im Talentfilm fördert das Kuratorium folgende Projektstufen:

  • Stoffentwicklung
  • Projektentwicklung
  • Produktion

Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.

Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:

  • bei Produktion (Kinofilm) bis zu 500.000 €
  • bei Produktion (Kurzfilm) bis zu 40.000 €
  • bei Projektentwicklung bis zu 50.000 €
  • bei Stoffentwicklung: bis zu 25.000 €

 

Die nächsten Einreichtermine für die Projektentwicklungs- und Produktionsförderung sowie für die Stoffentwicklungsförderung Talentfilm geben wir bald bekannt.