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Im Rahmen der zum 1. Januar 2026 gestarteten Kooperation zwischen der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Verantwortung für die Talentfilmförderung vollständig auf das Kuratorium übergegangen. Damit wurde die von allen Bundesländern getragene Stiftung zur zentralen Institution der Förderung von Talentfilmen in Deutschland. Das KjdF ist nunmehr mit einem Budget von über neun Millionen Euro ausgestattet.

Der Einreichtermin für die Projektentwicklungs- und Produktionsförderung Kinofilm ist am 26. Februar 2026 (bis 18 Uhr).
Der Einreichtermin für die Produktionsförderung Kurzfilm ist am 12. März 2026 (bis 18 Uhr).
Die Jurysitzungen zur Entscheidung der Langfilmprojekte ist für die 17. KW geplant, die für die Kurzfilmprojekte für die 19. KW.

Den Einreichtermin für die Stoffentwicklungsförderung Talentfilm geben wir bald bekannt.

(Stand: 22.01.2026)

 

Gegenstand der Förderung sind alle Genres. 

Im Talentfilm fördert das Kuratorium folgende Projektstufen:

  • Stoffentwicklung
  • Projektentwicklung
  • Produktion

Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.

Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:

  • bei Produktion (Kinofilm) bis zu 500.000 €
  • bei Produktion (Kurzfilm) bis zu 40.000 €
  • bei Projektentwicklung bis zu 50.000 €
  • bei Stoffentwicklung: bis zu 25.000 €

 

Der Einreichtermin für die Projektentwicklungs- und Produktionsförderung Kinofilm
ist am 26. Februar 2026 (18 Uhr).

Der Einreichtermin für die Produktionsförderung Kurzfilm
ist am 12. März 2026 (18 Uhr).

Die weiteren Einreichtermine für die Projektentwicklungs- und Produktionsförderung sowie für die Stoffentwicklungsförderung Talentfilm geben wir bald bekannt.