Das Kuratorium entstand im Zuge der Aufbruchstimmung nach dem sogenannten "Oberhausener Manifest". Eine Gruppe junger Regisseure erklärte dabei 1962 "Papas Kino" für "tot" und forderte neue Inhalte und Darstellungsweisen für den Film. ABSCHIED VON GESTERN, das Kinodebüt von Alexander Kluge, war 1965 der erste Film, den das Kuratorium förderte. Dieser Gründungstradition fühlt sich das Kuratorium bis heute verpflichtet.
1982 wurde der eingetragene Verein in eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung vom 18. Mai 1982, in der sich die Länder verpflichtet haben, die Stiftung gemeinsam zu finanzieren. 1992 sind die fünf neuen Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung beigetreten.
1998 nahm die Stiftung nach einer anderthalbjährigen Umstrukturierungsphase die aktive Förderarbeit wieder auf. Das neue Konzept setzt deutliche Schwerpunkte auf die Förderung des Talentfilms und des Kinderfilms. Dank einer intensivierten Beratung und Projektbetreuung durch Dramaturginnen ist das Kuratorium seither in der Lage, dem einzelnen, ihm anvertrauten Filmprojekt eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und eine sinnvolle Verwendung der Fördergelder sicherzustellen.
2025 kann das Kuratorium auf 60 Jahre Filmförderung zurückblicken.