Im Zuge der Reform der Filmförderung des Bundes wird eine Produktionsförderung für Talentfilm durch die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) geschaffen. Dieses neue Förderinstrument wird beim Kuratorium junger deutscher Film verortet. Hierfür wird es neue Förderrichtlinien und Antragsmodalitäten geben.
Diese Maßnahme kann erst mit Inkrafttreten eines Bundeshaushaltes für das Jahr 2025 starten. Anträge für die Produktionsförderung von Talentfilmen (programmfüllender Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilm; Kurzfilm) können übergangsweise bis zum Ende der vorläufigen Haushaltsführung bei der FFA gestellt werden, die zum 1. Januar 2025 die vollständige Durchführung der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes im Zuge der Auftragsverwaltung übernommen hat. Vorläufe Einreichtermine sind hier veröffentlicht. Die Höhe der zu vergebenden Fördermittel richtet sich vorerst nach der vorläufigen Haushaltsführung.
Das Kuratorium junger deutscher Film plant derzeit und für die ersten Hälfte 2025 eine Einreichung im Förderbereich Talentfilm Stoffentwicklung. Diese wird voraussichtlich im Juni stattfinden. Einreichtermin und Antragsformulare werden rechtzeitig online veröffentlicht.
Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 werden dann zeitnah Einreichtermine und Einreichmodalitäten für die Förderbereiche Projektentwicklung Langfilm sowie Produktionsförderung Kurz- und Langfilm bekannt gegeben.
Die Kooperation zwischen BKM und Kuratorium junger deutscher Film im Förderbereich Kinderfilm wird ab 2025 nicht fortgeführt. Kinderfilmprojekte sind im Rahmen der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes bei der FFA antragsberechtigt. Bis zum Ende der vorläufigen Haushaltsführung ist eine Antragstellung im Bereich Produktion möglich. Welche Fördermöglichkeiten das Kuratorium im Bereich Kinderfilm in Zukunft durchführen wird, befindet sich derzeit noch in Klärung. Sobald wie möglich werden hier weitere Informationen veröffentlicht.
(Stand: 06.02.2025)