Häufig gestellte
Fragen (FAQ)
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Bitte lesen Sie zuerst in der Richtlinie nach, ob Ihr Filmprojekt sämtliche Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Wenden Sie sich bei Fragen unter +49 (0) 611 602 312 an die Geschäftsstelle.
Bitte senden Sie das Antragsformular inkl. Anlagen in Papierform zum Einreichtermin an folgende Adressen:
im Talentfilmbereich ein Exemplar an:
Kuratorium junger deutscher Film
Schloss Biebrich (Ostflügel)
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden
im Kinderfilmbereich drei Exemplare an:
BUNDESARCHIV
Ref. FA 1 - Filmförderung
Finkensteinallee 63
12205 Berlin
Außerdem schicken Sie bitte sowohl für den TALENTFILM- als auch für den KINDERFILM-Bereich eine E-Mail mit dem Projekttitel sowie der Förderart als Betreff an die Geschäftsstelle.
Bitte trennen Sie das Drehbuch/Treatment von den restlichen Antragsunterlagen und schicken uns zwei kopierbare PDF-Dateien (kein Scan! digital muss keine Unterschrift vorliegen; max. 25 MB):
- Antrag inkl. Anhängen: [TITEL]_Antrag_[FÖRDERART].pdf
- Treatment: [TITEL]_Treatment_[FÖRDERART].pdf
- Referenz-Link mit ggf. Passwort
Ist für die Einhaltung des Einreichtermins der Poststempel entscheidend?
Nein, die Unterlagen müssen im Laufe des Einreichtermins beim Bundesarchiv (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr) in Berlin (Kinderfilm) oder in der Geschäftsstelle des Kuratoriums in Wiesbaden (Talentfilm) eintreffen.
Wann erfahre ich, ob mein Filmprojekt gefördert wird?
Alle Antragsteller:innen werden im Anschluss an die Jurysitzungen durch die Geschäftsstelle über die Entscheidungen der Auswahlausschüsse in Kenntnis gesetzt. Die jeweiligen Sitzungstermine können Sie dem obigen Informationskasten oder unseren Newslettern entnehmen.
Wie viele Einreichtermine gibt es im Jahr?
Jedes Jahr gibt es im Förderbereich Kinderfilm einen Einreichtermin im ersten Quartal und einen im dritten Quartal. Im Förderbereich Talentfilm gibt es ein bis zwei Termine jährlich.
Die Termine werden rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlicht.
Wie soll meine Filmografie aufgebaut sein?
Im Förderbereich Talentfilm ist es besonders wichtig, dass aus Ihrer vollständigen Filmografie (keine Auswahl) ersichtlich ist, welche Filme im Rahmen Ihrer Hochschulausbildung entstanden sind, in welcher Funktion Sie an einem Projekt mitgearbeitet haben, welche Projekte auf Festivals oder im Kino ausgewertet wurden oder ob Sie für ein Projekt Fördergelder oder Preisgelder erhalten haben.
Was passiert nach einem positiven Förderentscheid?
Nach Mitteilung der positiven Förderentscheidung (Inaussichtstellung) muss der/die Geförderte bei der Projektentwicklungs- und der Produktionsförderung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten die Geschlossenheit der Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme nachweisen. Dieser Nachweis ist Bedingung für den Abschluss des Fördervertrages. Die Frist kann in begründeten Ausnahmefällen, die der/die Geförderte darzulegen hat, einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Nach Vorlage des Nachweises über die Geschlossenheit der Finanzierung übermittelt die Geschäftsstelle dem/der Geförderten den Entwurf eines Vertrages, mit dem die gewährte Zuwendung geregelt wird.
Bei der Drehbuchförderung und der Treatmentförderung (nur für den Kinderfilmbereich) ist der/die Geförderte dazu aufgefordert, sich zeitnah nach der Inaussichtstellung mit der jeweiligen Projektbetreuerin in Verbindung zu setzen. Spätestens sechs Monate nach Inaussichtstellung der Förderung muss mit den Projektarbeiten begonnen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag mit dem Kuratorium geschlossen und die erste Förderrate ausgezahlt.
Ich kann bis zum Zeitpunkt des Einreichtermins noch nicht alle Dokumente bereitstellen. Was kann ich tun?
Sollten Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung ausstehen oder sich Details zu Ihrem Projekt nach dem Einreichtermin ändern, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.
Wie wird entschieden, ob ein Filmprojekt gefördert wird?
Über die Förderanträge, die die formalen Anforderungen erfüllen, entscheidet der jeweilige Auswahlausschuss.
Ist es möglich, ein bereits abgelehntes Projekt ein zweites Mal einzureichen?
Eine Zweiteinreichung (Aliud) ist nur im Förderbereich Produktionsförderung Langfilm (Spiel- und Dokumentarfilm) möglich. Hierzu müssen Sie dem Antrag eine ausführliche Begründung beilegen, in welcher Form sich Ihr Projekt in der Zwischenzeit verändert hat. Über Zweiteinreichungen entscheidet in Ausnahmefällen der Vorstand.
Nähere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Punkt "1.5.4 Erneute Antragstellung".
Was passiert nach Projektende?
Wir bitten Sie, uns nach Beendigung die vollständigen Projektinformationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie uns bitte unaufgefordert Informationen zu Festivalteilnahmen/Preisen/Auszeichnungen sowie Filmstills, ein Plakat und zwei DVDs zu.
Wenn Ihr Film vom Kuratorium gefördert wurde, ist darauf im Abspann und auf sämtlichen Veröffentlichungen zu dem Film unter Verwendung unseres Logos hinzuweisen. Dazu können Sie sich hier das Logo des Kuratoriums herunterladen.
Sollte das Projekt im Anschluss von einer Prüfgesellschaft oder Landesbank kontrolliert werden, benötigen wir eine Kopie des Berichts als Gesamtverwendungsnachweis. Wenn keine externe Prüfung stattfindet, brauchen wir eine vollständige Aufstellung sämtlicher Kosten inkl. Belegen.